Für Bauherren, Bauunternehmen und Betriebe
Baufeldräumung im Oldenburger Land
Der Baustart steht fest, aber auf dem Grundstück stehen noch Bäume und Sträucher? Wir fällen, arbeiten das Holz auf, häckseln das Astwerk und räumen die Fläche. Alles aus einer Hand und zu einem verbindlichen Termin.

Wann wir Ihr Baufeld räumen
- Sie bauen neu, und auf dem Grundstück steht alter Baumbestand.
- Für einen Anbau, eine Garage oder eine Zufahrt muss ein Baum weichen.
- Eine Gewerbefläche soll erschlossen oder erweitert werden.
- Sie sind Bauunternehmen und suchen einen Partner für die Gehölzarbeiten vor dem Erdbau.
- Einzelne Bäume stehen dicht an Nachbarhäusern oder Zäunen und können nicht einfach umgelegt werden.
Alles aus einer Hand
- FällenBäume jeder Größe. Stehen sie dicht an Gebäuden, tragen wir sie Stück für Stück am Seil ab.
- Sträucher und Grünschnitt entfernenGebüsch und Aufwuchs auf der Fläche.
- AufarbeitenStämme und starke Äste schneiden wir in handliche Stücke.
- HäckselnDas Astwerk zerkleinern wir mit unserem Häcksler direkt vor Ort.
- AbtransportHäckselgut und Stammholz nehmen wir auf Wunsch mit. Möchten Sie das Holz behalten, bleibt es bei Ihnen.
Eichenprozessionsspinner auf dem Gelände? Auch das übernehmen wir, siehe Eichenprozessionsspinner (Abschnitt Gewerbe). Sind Artenschutz- oder Vergrämungsmaßnahmen nötig, lesen Sie mehr unter Infrastrukturprojekte.
Geplant nach Ihrem Bauzeitenplan
Wir stimmen den Termin mit Ihrem Bauzeitenplan ab, damit das nächste Gewerk pünktlich anfangen kann. Wo Platz ist, arbeiten wir zügig vom Boden oder mit der Hubarbeitsbühne. Wo es eng ist, klettern wir gesichert am Seil in die Krone und lassen Äste und Stammstücke kontrolliert ab. Fachleute nennen das Rigging. So schützen wir Nachbarhäuser, Zäune und Leitungen.
Wer bei Ihnen arbeitet, hat es gelernt: Alle im Team haben die Seilkletterprüfung SKT-A und den Motorsägenschein AS Baum I. Für die Motorsägenarbeit in der Krone hat Miro Kleinichen zusätzlich SKT-B.
Bei großen Flächen holen wir in Abstimmung mit Ihnen Fachkollegen als Subunternehmer dazu. Ihr Ansprechpartner bleibt Baumpflege Kleinichen.
Ob für einzelne Bäume zusätzlich eine Fällgenehmigung nötig ist, hängt von der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde und vom Bebauungsplan ab. Wir unterstützen Sie beim Antrag.
So läuft Ihre Baufeldräumung ab
Schritt 1: Anfrage
Schicken Sie uns Fotos, gern einen Lageplan und Ihren gewünschten Termin. Per Formular, WhatsApp oder E-Mail.
Schritt 2: Kostenlose Besichtigung
Wir sehen uns die Fläche vor Ort an und klären Zufahrt, Lagerplatz und Zeitfenster.
Schritt 3: Festpreis
Sie erhalten ein verbindliches Angebot zum Festpreis.
Schritt 4: Räumung und Übergabe
Wir fällen, häckseln, räumen ab und übergeben Ihnen die freie Fläche zum vereinbarten Termin.
Häufige Fragen zur Baufeldräumung
Wann darf ein Baufeld geräumt werden?
Bäume außerhalb von Hausgärten sowie Hecken und Gebüsch dürfen vom 1. März bis 30. September grundsätzlich nicht gefällt oder gerodet werden. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Fällen oder mit Genehmigung der Naturschutzbehörde. Planen Sie die Räumung deshalb möglichst für Oktober bis Februar. Geschützte Tiere dürfen das ganze Jahr nicht gestört werden.
Brauche ich für die Fällung eine Genehmigung?
Das hängt von der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde, vom Bebauungsplan und von möglichen Schutzgebieten ab. Fragen Sie am besten früh bei Ihrer Gemeinde nach. Wir unterstützen Sie beim Antrag und im Kontakt mit der Behörde.
Wie schnell können Sie anfangen?
Eine Besichtigung ist meist innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Den Einsatz planen wir dann passend zu Ihrem Baubeginn.
Was passiert mit Holz und Schnittgut?
Das Astwerk häckseln wir vor Ort. Häckselgut und Stammholz nehmen wir auf Wunsch mit. Wenn Sie das Holz behalten möchten, lassen wir es auf dem Grundstück.
Ihr Baustart steht fest?
Schicken Sie uns Fotos oder einen Lageplan. Wir sehen uns die Fläche kostenlos an und nennen Ihnen einen Festpreis und einen Termin.
Miro KleinichenGründer und Geschäftsführer