Für Bauunternehmen, Planungsbüros und öffentliche Auftraggeber
Baumarbeiten für Infrastruktur- und Bauprojekte im Nordwesten
Bevor gebaut wird, müssen Gehölze weichen und geschützte Tiere in Sicherheit sein. Wir machen Baustellen frei und setzen Artenschutz- und Vergrämungsmaßnahmen um. Für ein Gleisbau- und ein Energieunternehmen haben wir das bereits umgesetzt. Mit einem Team, in dem jeder die Seilkletterprüfung SKT-A und den Motorsägenschein AS Baum I hat.

Wann wir Ihr Projekt unterstützen
- Vor Baubeginn müssen Bäume und Sträucher entlang der Baustelle weichen, etwa an Gleisanlagen.
- Die Genehmigung Ihres Projekts enthält Auflagen zum Artenschutz, die vor Baubeginn erfüllt sein müssen.
- Tiere sollen die Fläche verlassen, bevor die Arbeiten beginnen.
- Bäume stehen schwer zugänglich, etwa an Böschungen oder direkt neben Bauwerken, wo keine großen Maschinen hinkommen.
- Sie sind Planungsbüro und suchen einen Betrieb, der Ihre Vorgaben im Gelände umsetzt.
- Auf dem Gelände gibt es Nester des Eichenprozessionsspinners.
Unsere Leistungen für Projekte
- BaustellenfreimachungFällen, Rückschnitt, Aufarbeiten und Häckseln der Gehölze, auf Wunsch mit Abtransport.
- ArtenschutzmaßnahmenWir setzen die Maßnahmen um, die zum Schutz von Tieren und Pflanzen festgelegt sind.
- VergrämungsmaßnahmenVergrämen heißt, eine Fläche für Tiere unattraktiv zu machen, bevor die Arbeiten beginnen. So suchen sie sich rechtzeitig einen anderen Platz und kommen nicht zu Schaden.
- Rückschnitt für das LichtraumprofilDas Lichtraumprofil ist der Raum über Wegen und Fahrbahnen, der frei von Ästen bleiben muss.
- EichenprozessionsspinnerGroßflächige Beseitigung von Nestern auf Baufeldern und Betriebsgeländen, mit Absaugtechnik statt Gift. Mehr zum Eichenprozessionsspinner
Bisherige Projekte
- Vergrämung am GleisbettFür ein Gleisbauunternehmen haben wir Vergrämungsmaßnahmen am Gleisbett umgesetzt.
- Eichenprozessionsspinner an BaufeldernFür ein Energieunternehmen haben wir Eichenprozessionsspinner an seinen Baufeldern und in deren Umgebung beseitigt.
Abgestimmt mit Planung und Bauleitung
Die fachlichen Vorgaben kommen bei Bauprojekten meist aus der Umweltplanung oder von der ökologischen Baubegleitung. Das sind Fachleute, die darauf achten, dass Auflagen zum Naturschutz auf der Baustelle eingehalten werden. Wir setzen diese Vorgaben im Gelände um und stimmen uns mit Ihnen und der Bauleitung ab.
Wo Platz ist, arbeiten wir vom Boden oder mit der Hubarbeitsbühne. Wo es eng oder unwegsam ist, klettern wir gesichert am Seil in die Krone und lassen Äste und Stammstücke kontrolliert ab. So können wir auch dort arbeiten, wo kein Steiger hinkommt.
Unsere Nachweise
- Alle im Team: Seilkletterprüfung SKT-A und Motorsägenschein AS Baum I
- Miro Kleinichen zusätzlich: SKT-B (Arbeit mit der Motorsäge im Baum) und geprüfter Baumkontrolleur
- Baumarbeiten nach ZTV-Baumpflege, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Baumpflege der FLL
Wenn ein Projekt mehr Leute braucht
Bei größeren Projekten holen wir in Abstimmung mit Ihnen Fachkollegen als Subunternehmer dazu. Ihr Vertragspartner und Ansprechpartner bleibt Baumpflege Kleinichen.
So läuft Ihr Projekt ab
Schritt 1: Anfrage
Schicken Sie uns die Eckdaten: Lage, Umfang, Zeitfenster und die Auflagen aus der Umweltplanung. Gern mit Lageplan.
Schritt 2: Ortstermin
Wir sehen uns die Fläche an und klären Zufahrt, Sicherung und Ablauf. Der Termin ist kostenlos.
Schritt 3: Angebot
Sie erhalten ein verbindliches Angebot.
Schritt 4: Ausführung
Wir arbeiten im abgestimmten Zeitfenster und stimmen uns laufend mit Bauleitung und Umweltplanung ab.
Schritt 5: Übergabe
Sie bekommen die freie Fläche zum vereinbarten Termin.
Häufige Fragen
Was bedeutet Vergrämung?
Vergrämung heißt, dass eine Fläche vor Baubeginn für Tiere unattraktiv gemacht wird. Die Tiere suchen sich dann einen anderen Platz und geraten nicht in die Bauarbeiten. Welche Maßnahmen nötig sind, legt in der Regel die Umweltplanung fest. Wir setzen sie im Gelände um.
Wann dürfen Gehölze für ein Bauprojekt entfernt werden?
Bäume außerhalb von Hausgärten sowie Hecken und Gebüsch grundsätzlich nur vom 1. Oktober bis Ende Februar. In der übrigen Zeit geht es nur in bestimmten Fällen oder mit Genehmigung der Naturschutzbehörde. Geschützte Tiere dürfen das ganze Jahr nicht gestört werden.
Arbeiten Sie auch an Gleisanlagen?
Ja. Für ein Gleisbauunternehmen haben wir Vergrämungsmaßnahmen am Gleisbett umgesetzt.
Sie planen ein Bau- oder Infrastrukturprojekt?
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Projekts. Wir melden uns, sehen uns die Fläche an und machen Ihnen ein verbindliches Angebot.
Miro KleinichenGründer und Geschäftsführer