Häufige Fragen zur Baumpflege
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
Kosten und Ablauf
Was kostet eine Baumpflege oder Fällung?
Das hängt vom Baum und seinem Standort ab: Größe, Baumart, Zustand und wie gut man herankommt. Ein Pauschalpreis ohne Besichtigung wäre deshalb geraten. Wir sehen uns den Baum zuerst kostenlos an. Danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot zum Festpreis, damit Sie vorher wissen, was es kostet.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Einen Besichtigungstermin bekommen Sie meist innerhalb von ein bis zwei Wochen. Bei Gefahr, zum Beispiel nach einem Sturm, ziehen wir Ihre Anfrage vor und kommen so schnell wie möglich.
Kann ich vorab ein Foto schicken?
Ja, gern. Schicken Sie uns Fotos vom Baum per WhatsApp oder über das Kontaktformular. Dann können wir schon vor der Besichtigung einschätzen, worum es geht. Für ein verbindliches Angebot sehen wir uns den Baum in der Regel vor Ort an.
Genehmigung
Brauche ich eine Genehmigung, um meinen Baum zu fällen?
Das hängt davon ab, wo der Baum steht. Viele Städte und Gemeinden regeln das in einer Baumschutzsatzung, meist abhängig von Baumart und Stammumfang. In der Stadt Oldenburg brauchen zum Beispiel größere Bäume eine Genehmigung (Laubbäume, Eiben, Lärchen und Kiefern ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg, gültig seit Juli 2025)). Liegt Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet, können weitere Regeln gelten. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, worauf Sie achten sollten. Verbindlich entscheidet die zuständige Behörde.
Helfen Sie beim Antrag auf Fällgenehmigung?
Ja. Wir beschreiben den Baum und seinen Zustand fachlich, liefern Fotos und nennen die Gründe für die Fällung. Diese Angaben können Sie für den Antrag verwenden. Eine Rechtsberatung ist das nicht. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Zeitpunkt und Natur
Wann ist die richtige Zeit für einen Baumschnitt?
Die meisten Pflegeschnitte sind das ganze Jahr möglich. Im Sommer sind sie oft sogar schonender für den Baum, weil er Schnittwunden in der Wachstumszeit besser abschottet. Wann der beste Zeitpunkt für Ihren Baum ist, sagen wir Ihnen bei der Besichtigung.
Darf ich meinen Baum im Sommer fällen lassen?
Für Bäume in Hausgärten gilt das Fällverbot vom 1. März bis 30. September aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) nicht. Hecken und Gebüsche dagegen dürfen in dieser Zeit nicht radikal zurückgeschnitten werden, erlaubt sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Unabhängig von der Jahreszeit gilt: Eine Baumschutzsatzung kann eigene Regeln haben, und geschützte Tiere dürfen nie gestört werden.
Was passiert, wenn im Baum Vögel brüten oder Fledermäuse wohnen?
Brutvögel, Fledermäuse und andere geschützte Tiere und ihre Quartiere sind das ganze Jahr geschützt. Deshalb sehen wir uns den Baum vor jedem Einsatz genau an. Finden wir ein besetztes Nest oder Spuren von Fledermäusen, wird die Arbeit verschoben oder mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt.
Sicherheit und Haftung
Wie fällen Sie einen Baum, der direkt am Haus steht?
Wir legen ihn nicht im Ganzen um, sondern tragen ihn von oben ab. Gesichert am Seil klettern wir in die Krone, schneiden Ast für Ast und Stammstück für Stammstück ab und lassen jedes Teil kontrolliert am Seil herunter. Fachleute nennen das Rigging. So landet jedes Stück dort, wo es hin soll. Wo Platz und Boden es zulassen, setzen wir eine Hubarbeitsbühne ein.
Wer ist verantwortlich, wenn von meinem Baum ein Ast herunterfällt?
Als Eigentümer eines Grundstücks sind Sie grundsätzlich dafür verantwortlich, dass von Ihren Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Man nennt das Verkehrssicherungspflicht. Was das in Ihrem Fall konkret bedeutet, klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung oder einem Anwalt. Wir können Ihren Baum regelmäßig kontrollieren, Schwachstellen erkennen, bevor etwas passiert, und das Ergebnis schriftlich festhalten. Totholz und unsichere Kronenteile entfernen wir fachgerecht.
Eichenprozessionsspinner
Darf ich Eichenprozessionsspinner selbst entfernen?
Bitte nicht. Die feinen Brennhaare der Raupen lösen Hautausschlag, Reizungen an Augen und Atemwegen und im schlimmsten Fall einen allergischen Schock aus. Sie stecken auch in alten Nestern und fliegen beim Hantieren leicht auf. Halten Sie Abstand, auch mit Kindern und Haustieren, und rufen Sie uns an. Wir sperren den Bereich ab, saugen die Nester mit Spezialsaugern der H-Klasse ab und entsorgen sie als Gefahrgut. Ohne Gift und ohne Flammen.
Was kostet die Entfernung von Eichenprozessionsspinnern?
Wir nennen Ihnen einen Pauschalpreis pro Baum oder Nest. Dafür sehen wir uns die Bäume an oder Sie schicken uns aussagekräftige Fotos.
Wie schnell sind Sie da?
In der Regel innerhalb einer Woche. Im Notfall kommen wir innerhalb von 48 Stunden.
Schnittgut
Was passiert mit dem Schnittgut?
Auf Wunsch kümmern wir uns um alles. Äste und Zweige häckseln wir direkt vor Ort, das Häckselgut und das Stammholz transportieren wir ab. Sie bekommen Ihren Garten besenrein zurück.
Nehmen Sie auch Schnittgut mit, das schon im Garten liegt?
Ja, auch Material, das schon bei Ihnen liegt, häckseln und entsorgen wir auf Wunsch.
Noch eine Frage offen?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Am einfachsten klären wir alles bei einer kostenlosen Besichtigung direkt am Baum.
Miro KleinichenGründer und Geschäftsführer